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Status: Kirchenarchiv > Stuttgart > Landeskirchliches Archiv Stuttgart

Landeskirchliches Archiv Stuttgart

Zuständigkeit

Das Landeskirchliche Archiv Stuttgart ist zuständig für das Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Die räumliche Struktur des Zuständigkeitsbereiches des Landeskirchlichen Archivs ist im wesentlichen ein Ergebnis der politischen Neuordnung Württembergs zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach dem Zweiten Weltkrieg vergrößerte sich der Archivsprengel um den 1850-1945 preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen, das ehemals hessische Wimpfen am Neckar sowie einige früher badische Enklaven. Die Zuständigkeit des Landeskirchlichen Archivs umfaßt folgende Bereiche:
a) Das Landeskirchliche Archiv ist als zentrales Landeskirchliches Archiv zuständig für das Schriftgut von Landessynode und Oberkirchenrat sowie aller landeskirchlicher Stellen und aller kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen, soweit dort eigene Archive nicht eingerichtet sind oder Archivgut an das Landeskirchliche Archiv abgegeben wurde.
b) Kirchenbezirke und Kirchengemeinden sowie sonstige kirchliche Körperschaften und Einrichtungen unterliegen der Fachaufsicht des Landeskirchlichen Archivs. Sie können entweder eigene Archive unterhalten oder ihr Archivgut an das Landeskirchliche Archiv zur Verwahrung und Verwaltung abgeben.
c) Schriftgut kirchlicher Vereine oder von Privatpersonen wird vom Archiv angeworben und meist in Form von Deposita verwahrt.
d) Als Zentrale Kirchliche Archivstelle überwacht und koordiniert das Landeskirchliche Archiv die Restaurierung kirchlicher Archivalien. Ferner koordiniert und berät es bei Forschungen und Veröffentlichungen zur württembergischen Kirchengeschichte.