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Status: Staatsarchiv > Stuttgart > Landesarchiv Baden-Württemberg

Landesarchiv Baden-Württemberg

Zuständigkeit

Das Landesarchiv verwahrt, erhält und erschließt gemäß Landesarchivgesetz als Archivgut alle Unterlagen, die von den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes, deren Funktionsvorgängern oder von Rechtsvorgängern des Landes übernommen worden sind und die bleibenden Wert haben. Die Struktur des Landesarchivs ist in einem Organisationsstatut geregelt.

Das Landesarchiv ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Der Sitz ist Stuttgart.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist in neun Abteilungen gegliedert und wird von einem Präsidenten geleitet. Die verschiedenen Dienststellen befinden sich an den Standorten Stuttgart, Ludwigsburg, Karlsruhe, Freiburg, Sigmaringen, Wertheim und Neuenstein.

Die sechs Archivabteilungen sind für die Übernahme, Bearbeitung und Bereitstellung des Archivguts zuständig. Die drei weiteren Abteilungen sind als Serviceabteilungen für verschiedene landesübergreifende Dienstleistungen im Bereich des staatlichen Archivwesens zuständig.

Sechs Archivabteilungen