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Kreisarchive in Baden-Württemberg

Die Kreisarchive in Baden-Württemberg erfüllen eine doppelte Aufgabe: Zum einen bewahren sie die vielschichtige (staatlich-kommunale) Überlieferung der Landratsämter, Bezirksämter, Oberämter und ihrer Vorgängerinstitutionen, der sich die landesgeschichtliche Forschung in den letzten Jahren verstärkt zugewandt hat. Zum anderen betreuen bzw. beraten sie die nicht hauptamtlich verwalteten Stadt- und Gemeindearchive in den 35 Landkreisen in archivfachlichen Angelegenheiten und tragen zu deren Erhalt Sorge. Sie nehmen deshalb zwischen den staatlichen und den städtischen Archiven in Baden-Württemberg als "dritte Ebene" eine Sonderstellung ein, die in einer über Jahrhunderte gewachsenen kommunalen Selbstverwaltung - wie z.B. den "Amtsversammlungen" in Württemberg oder den "Kreisverbänden" in Baden - gründet.

Die ersten Kreisarchive wurden schon in den 1950er Jahren eingerichtet. Sie waren zunächst in der kommunalen Archivpflege und in der (regional-)historischen Bildungsarbeit engagiert. Im Zuge des Landesarchivgesetzes 1987 und der damit verbundenen gesetzlichen Neuregelung des baden-württembergischen Archivwesens wurden weitere Kreisarchive eingerichtet. So schuf das "Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz)" vom 27.Juli 1987 die rechtliche Grundlage, Unterlagen der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden, die bis dahin an das jeweils zuständige Staatsarchiv abgeliefert werden mußten, fortan in eigenen Archiven der Landkreise zu verwahren, sofern archivfachliche und -technische Voraussetzungen erfüllt werden. 2002 werden erstmals alle 35 zum 1. Januar 1973 gebildeten baden-württembergischen Landkeise über ein eigenes Kreisarchiv verfügen.

Die Neuregelung von 1987 hat partiell bereits zu einem Umbruch in der Überlieferungssituation von staatlichen Unterlagen einzelner Landrätsämter, die als kombinierte Einheitsbehörden sowohl staatliche als auch kommunale Aufgaben erledigen, geführt. Zukünftig werden die staatlichen Unterlagen der klassischen Ordnungs- und polizeilichen Aufsichtsverwaltung nun neben kommunalem Schriftgut, das in Teilen auf die historisch gewachsene Selbstverwaltungstradition in den Landkreisen (wie z.B. Wohlfahrts-, Gesundheits-, Pflegeeinrichtungen, Straßenwesen, Landwirtschaftsförderung, Bildungseinrichtungen etc.) zurückgeht, in den Kreisarchiven verwahrt. Dies gilt auch für die 1995 in die Landratsämter eingegliederten staatlichen Sonderbehörden (Veterinär-, Gesundheits- und Teile der Wasserwirtschaftsämter), deren Schriftgut zukünftig ebenso an die Kreisarchive abgeliefert wird, die darüber hinaus über eine breite Palette von archivischem Sammlungsgut zu den Landkreisen und ihren Gemeinden (wie z.B. Fotos, Postkarten, Karten, Pläne, etc.) verfügen. Benutzer können deshalb neben der in den Staatsarchiven verwahrten älteren Überlieferung der Landratsämter, Bezirksämter und Oberämter verstärkt auch auf jüngere Ablieferungen in den Kreisarchiven zurückgreifen. Nicht nur im Hinblick auf eine reibungslose Benutzung sind die Staats- wie die Kreisarchive jedoch an einer transparenten Beständeabgrenzung und einem damit verbundenen Beständeaustausch, der jedoch die individuelle Überlieferungssituation vor Ort zu berücksichtigen hat, interessiert. Durch den Austausch von Findbüchern und die fortschreitende Mikroverfilmung der Bestände kann hier langfristig aber Abhilfe geschaffen werden.

Literatur

Einen guten Überblick über die Zuständigkeit, die Bestände, die archivischen Sammlungen, die Benutzungsmöglichkeiten und das vielschichtige Aufgabenspektrum der baden-württembergichen Kreisarchive, die zunehmend in der historischen Bildungsarbeit ihrer Landkreise gefordert sind, vermittelt das 1998 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg herausgegebene Handbuch "Die Kreisarchive in Baden-Württemberg. Aufgaben und Bestände" (Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 1998; ISBN 3-929366-3). Neben rechtlichen Hinweisen zur Benutzung und weiterführenden Literaturangaben bietet es zudem einen profunden verwaltungsgeschichtlichen Überblick über die Entwicklung der baden-württembergischen Landratsämter, Bezirksämter und Oberämter und beschreibt vor diesem Hintergrund die Herausbildung der Sonderstellung der Kreisarchive als der "dritten Ebene" in der baden-württembergischen Archivlandschaft.

Kontakt

Interessenten können sich jederzeit an die Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg wenden (c/o Kreisarchiv Konstanz, Winterersteig 5-7, 78462 Konstanz, Tel. 07531-919740; Fax 07531-919742, E-Mail: Kreisarchiv@landkreis-konstanz.de.